Neue eFormulare für Energiemeldungen
Seit 2019 sind Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung), eines zentralen Elektro-Wassererwärmers/ Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) meldepflichtig bei der Gemeinde.
Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden. Dafür steht eine für alle Gemeinden gültige, zentrale Meldeplattform unter https://ebage-formular.lu.ch zur Verfügung (Bitte beachten Sie, dass das Formular aufgrund von Wartungsarbeiten erst ab dem 26.04.2024 abrufbar ist). Alle Meldungen sind zwingend über dieses Webformular vorzunehmen.
Energiemeldungen Kanton Luzern
Bereits jetzt erfolgen Meldungen über den Abbruch von Bauten oder den Bau von Solaranlagen über die Webapplikation eFormulare. Ab sofort stehen auch die neuen Energiemeldungen als eFormulare zur Verfügung. Für Melder ist neu eine einmalige Registrierung erforderlich, falls noch keine Registrierung für andere Formulare erfolgt ist.