Abwasser
Abwasserreingungsanlage (ARA) Sempach-Neuenkirch
Das Abwasser der an die ARA angeschlossenen Haushalte wird gemeinsam mit dem Abwasser der Gemeinde Neuenkirch in der ARA Sempach-Neuenkirch beim TCS Camping Sempach gereinigt.
Das Abwasser wird in drei Stufen gereinigt:
- mechanische Reinigungsstufe (Rechen, Sieb)
- biologische Reinigungsstufe (Belebtschlammbecken)
- Phosphatfällung durch Eisenchlorid
Der Überschussschlamm (ca. 9'000 m3/Jahr) produziert in einem Faulturm Methangas, welches in einem Blockheizkraftwerk verbrannt wird und zirka 50 % des benötigten Stroms sowie die von der Anlage benötigte Wärme selber erzeugt.
Kontakt
Abwasser- und Kehrichtgebühren
Die Grundgebühren für das Abwasser und den Kehricht werden jährlich vom Sachbereich Finanzen in Rechnung gestellt.
Betriebsgebühren Abwasser
Mit den Betriebsgebühren werden die Aufwendungen der Stadt für Betrieb, Unterhalt und Reinigung der öffentlichen Abwasseranlagen gedeckt sowie Rückstellung für Erneuerungen erstellt.
Die Gebührenrechnung für das Abwasser wird jeweils den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern bzw. den Baurechtsnehmerinnen und Baurechtsnehmer in Rechnung gestellt und setzt sich aus einer Grund- und Mengengebühr zusammen. Die Grundgebühren basieren auf der tarifzonengewichteten Fläche, die Mengengebühr basiert auf der Frischwassermenge.
Kehrichtgebühr
Mit der Kehrichtgrundgebühr werden Kosten im Zusammenhang mit den Separatsammlungen, Grünabfuhr, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Grüngutsammelstelle Zihl und den Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der Sammelstell Stadtweiher finanziert. Die Gebühren für den Kehricht werden jedem Haushalt und Betrieb in Sempach in Rechnung gestellt.
Haushalt | 1 Einheit |
Alleinstehende Pensionierte | 0.5 Einheiten |
Gewerbebetriebe | mind. 0.5 Einheiten |
Kehricht | 1 Einheit | = Fr. 105.00 (exkl. MWST) |
Schmutzabwasser | 1 m3 | = Fr. 1.70 (exkl. MWST) |
Regenabwasser | 1 m2 | = Fr. 0.16 (exkl. MWST) |
Siedlungsentwässerung
Siedlungsentwässerungsanschlussgebühren
Die Siedlungsentwässerungsanschlussgebühren für den Anschluss von Liegenschaften sowie für Erweiterungs-, Ersatz- und Umbauten richten sich nach dem bestehenden Siedlungsentwässerungsreglement vom 30. November 2021 der Stadt Sempach. Das Reglement über die Siedlungsentwässerung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die Grundeigentümer haben für den Anschluss von Liegenschaften an die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen eine Anschlussgebühr zu entrichten.
Wasseranschlussgebühren
Die Wasseranschlussgebühren für den Anschluss von Liegenschaften sowie für Erweiterungs-, Ersatz- und Umbauten richten sich nach dem bestehenden Wasserversorgungsreglements der Korporationsgemeinde Sempach.
Die Grundeigentümer haben für den Anschluss von Liegenschaften an die öffentliche Wasserversorgung eine Anschlussgebühr zu entrichten.
Formular
Wann ist ein Formular für die Deklaration der Anschlussgebühr Abwasser und Frischwasser notwendig?
Der Planverfasser hat bei entsprechenden Baugesuchen gemäss Merkblatt "Mutationsmanagement: Wann ist ein Formular notwendig?" das Formular "Deklaration für die Berechnung der provisorischen Anschlussgebühr Abwasser und Frischwasser" auszufüllen und zusammen mit dem Baugesuch einzureichen. Die Baubewilligung wird jeweils erst erteilt, wenn die provisorische Tarifzonen-Einteilung und die Berechnung vorgenommen werden konnte.
Vor der Schlussabnahme hat der Planverfasser das Formular "Deklaration für die Berechnung der definitiven Anschlussgebühr Abwasser und Frischwasser" auszufüllen und dem Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach einzureichen.
Auskünfte für die Berechnung der Anschlussgebühren und Tarifzonen-Einteilung:
Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger
Bahnhofstrasse 13
6130 Willisau
Tel. 041 460 09 80
E-Mail
Zugehörige Objekte
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Finanzen | 041 462 52 40 | finanzen@sempach.ch |
Siedlungsinfrastruktur | 041 462 52 50 | infrastruktur@sempach.ch |
Name | Telefon |
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