Wer sich in finanziellen Notlage befindet und nicht in der Lage ist den Lebensunterhalt mit eigenen Mittel zu decken, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe wird ergänzend zu Einnahmen wie Lohn, Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Alimenten oder Unterstützung durch Verwandte, ausgerichtet. Durch die Sozialhilfeleistungen wird das soziale Existenzminimum sichergestellt.
Die Bemessung der Sozialhilfe richtet sich nach dem Sozialhilfegesetz, den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), dem Luzerner Handbuch für Sozialhilfe sowie den internen Richtlinien der Stadt Sempach.
Für einen Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe melden Sie sich bitte beim Zentrum für Soziales.