Bürgerrechtswesen
Ausländische Staatsangehörige, die das Schweizer Bürgerrecht beantragen oder Schweizerinnen und Schweizer, die das Gemeindebürgerrecht erwerben wollen, wenden sich an den Sachbereich Bürgerrechtswesen. Die Mitarbeitenden informieren über die rechtlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 11.45 Uhr / Nachmittag geschlossen |
Freitag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können gerne auf Voranmeldung vereinbart werden.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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