Regierungsrat beschliesst Einwasserungsverbot für Sempacher-, Baldegger- und Rotsee
Die Quaggamuschel wurde diesen Herbst in verschiedenen Teilen des Vierwaldstättersees bereits nachgewiesen. Dieselben Umwelt-DNA-Untersuchungen haben jedoch keine Nachweise für die Präsenz von Quaggamuscheln im Sempacher-, Baldegger- und Rotsee erbringen können. Aus diesem Grund beschliesst der Regierungsrat für diese drei Seen ein Einwasserungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung.
Umsetzung eines Vorstosses
Das befristete Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee beruht auf dem Postulat P 214 Muff Sara und Mit. über die Verschärfung der Schiffsreinigungspflicht. Der Vorstoss wurde in der diesjährigen Juni-Session erheblich erklärt.
Schiffe, die auf dem entsprechenden See zugelassen sind und zuvor nicht in einem anderen Gewässer verkehrten, dürfen weiterhin eingewassert werden. Vom Verbot ebenfalls ausgeschlossen sind Schiffe der Polizei, der Feuerwehr oder des Militärs sowie Schiffe, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Ebenfalls weiterhin erlaubt ist das Einwassern von Schiffen im Zusammenhang mit Ruderregatten und -trainings auf dem Rotsee. Für diese Ausnahmen gilt die bereits etablierte Reinigungspflicht. Für Sportgeräte wie (wie bspw. Surf- oder Kitesurfbretter oder SUPs) wird die Reinigung gemäss Weisungen dringend empfohlen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte untenstehender Allgemeinverfügung.
Zugehörige Objekte
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20241212 Allgemeinverfuegung_Einwasserungsverbot (PDF, 1.32 MB) | Download | 0 | 20241212 Allgemeinverfuegung_Einwasserungsverbot |