Gültigkeit Gemeindeinitiative "Erschliessung Allmend: Wohnzonen, Schulwege befreien vom Gewerbeverkehr"

17. April 2025

Gemeindeinitiative
"Erschliessung Allmend: Wohnzonen, Schulwege befreien vom Gewerbeverkehr"

Der Stadtrat von Sempach,
nach Prüfung der Gültigkeit und gestützt auf § 141 Absatz 2 in Verbindung mit § 145 des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Oktober 1988, beschliesst:
1. Die Gemeindeinitiative "Erschliessung Allmend: Wohnzonen, Schulwege befreien vom Gewerbeverkehr" wird als gültig erklärt.
2. Die Abstimmung über die Gemeindeinitiative erfolgt an der Urne. Eine Abstimmungsanordnung erfolgt mit der Anordnung der Gemeindeabstimmung spätestens 41. Tage vor Abstimmungstag.

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