Prämienverbilligung
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Prämienverbilligung
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Informationen und das Online-Formular für die Prämienverbilligung finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse Luzern. Die Frist für die Einreichung ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres (z. B. Prämienverbilligung 2024 = Frist bis 31. Oktober 2023).
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 462 52 24 | soziales@sempach.ch |
Name | Telefon |
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