Bauprojekte / Baugesuche / Baubewilligungen
Der Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach ist zuständig für das Bauwesen der Stadt Sempach und der Gemeinde Hildisrieden. Es leitet Baubewilligungsverfahren, führt Baukontrollen durch, stösst relevante Entwicklungen an und begleitet diese fachlich konstruktiv.
Baupublikationen
Die Baugesuche der Stadt Sempach werden während der Einsprachefrist auf der Website der Stadt öffentlich publiziert. Zur Verhinderung automatischer Massendownloads werden die Baugesuchsunterlagen neu mit einem Passwort geschützt. Mit dieser Massnahme werden die Vorgaben der revidierten kantonalen Planungs- und Bauverordnung (PBV) umgesetzt. Bei einer Anfrage wird das erforderliche Passwort automatisch per SMS an die von Ihnen hinterlegte Mobiltelefonnummer verschickt. Dieser Service steht Ihnen unabhängig von den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung.
Das Baugesuch mit sämtlichen Beilagen in Papierform kann weiterhin während der Einsprachefrist beim Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach, Stadthaus, Erdgeschoss verlangt und eingesehen werden.
Die aktuell publizierten Baugesuche finden Sie unter BaupublikationenBaubewilligungsverfahren
Baugesuch
Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie Planungs- und Bauverordnung (PBV) sind Bauvorhaben in der Regel bewilligungspflichtig. Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen (§ 184 Abs. 1 PBG).
Wir empfehlen den Gesuchstellenden, möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen, damit das Baubewilligungsverfahren speditiv abgewickelt werden kann. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Mittels einmaliger Registration und Authentifizierung können Gesuchstellende die webbasierten eFormulare des Kanton Luzerns ausfüllen und die Unterlagen hochladen bzw. einreichen. Das Baugesuch ist mindestens in 3-facher Ausführung in Papierform mit dem amtlichen Unterschriftenblatt des Kanton Luzerns, unterzeichnet durch den Bauherrn, den Planverfasser und den Grundeigentümer beim Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach abzugeben.
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:
- Formular für Baugesuch (eFormular Kanton Luzern)
- Situationsplan 1:500 (RDP)
- Grundrisse aller Geschosse
- Planunterlagen Bauobjekt (Fassaden, Schnitt, Umgebung, etc.)
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen/Berechnungen eingefordert werden, sofern dies für die Beurteilung erforderlich sind.
Beim Einzeichnen der Planunterlagen zum Bauvorhaben gilt im Grundsatz:
- rot ⇨ neu geplant bzw. projektiert
- gelb ⇨ Abbruch
- schwarz, grau ⇨ unverändert / bestehend
Baukontrollen
Mit dem Versand der Baubewilligung werden die Meldekarten der Baukontrollen zugestellt. Für die Meldepflicht der Baustadien gilt § 203 PBG. Für das geplante Bauvorhaben sind die bezeichneten Baustadien mit den Meldekarten oder per E-Mail rechtzeitig, jedoch mindestens drei Arbeitstage davor, durch den Bauherrn oder Planverfasser schriftlich anzuzeigen. Für die Folgen aus versäumter Meldung haftet die Bauherrschaft.
Vorabklärung
Die Vorabklärungsunterlagen inkl. dem offiziellen eFormular für Anfragen, Vorabklärungen können beim Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach eingereicht werden. Wir prüfen die Unterlagen und leiten, falls notwendig, diese gleichzeitig zur Prüfung an die kantonalen Dienststellen weiter.
Photovoltaikanlage / Solaranlage
Photovoltaikanlagen sind im Kanton Luzern in den meisten Fällen nur meldepflichtig. Die Meldung Solaranlage inkl. Beilagen kann beim Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach eingereicht werden. Die Meldungen über den Bau einer Solaranlagen (§ 54 Abs. 2 lit. b PBV) sind mindestens einfach, unterschrieben in Papierform und zusätzlich in elektronischer Form einzureichen.
Energiemeldung
Seit dem 1. Januar 2019 ist der Ersatz eines Wärmeerzeugers gemäss kantonalem Energiegesetz bei der Gemeinde meldepflichtig. Die Meldungen können via Online-Formular eingereicht werden.
Nach Abschluss der Arbeiten und vor Bezug der Baute oder Inbetriebsetzung der Anlage ist die Ausführung gegenüber der Gemeinde zu bestätigen. Die Ausführungsbestätigung richtet sich nach § 28 der kantonalen Energieverordnung KEnV und hat schriftlich zu erfolgen.
- Preis
- gemäss Bau- und Zonenreglement
Reklamebewilligung
Das Aufhängen von Reklamen und Plakaten ist in der Reklameverordnung und für die Stadt Sempach im speziellen in den Bewilligungsrichtlinien für Reklameanlagen geregelt.
Reklamegesuch
Das Reklamegesuch inkl. Beilagen kann beim Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach eingereicht werden. Die Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls zur Prüfung an die kantonalen Dienststellen weitergeleitet. Das Aufhängen von Reklamen und Plakaten ist in der Reklameverordnung und für die Stadt Sempach im speziellen in den Bewilligungsrichtlinien für Reklameanlagen geregelt. Die kantonalen Richtlinien Reklameanlagen sind ebenfalls einzuhalten.
Rohbaukontrolle Feuerungs- und Abgasanlagen
Für den Vollzug der Rohbaukontrolle an Feuerungs- und Abgasanlagen gemäss Feuerschutzgesetz ist auf dem Gemeindegebiet Sempach die Firma SE Sicherheit & Energie AG zuständig.
SE Sicherheit & Energie AG
Pilatusstrasse 9
6036 Dierikon
Tel. 041 259 29 70
Mail
Zugehörige Objekte
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Bauwesen | 041 462 52 50 | bauwesen@sempach.ch |
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Ortsbildkommission (OBK) |
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