Die Stadt Sempach führt per 1. August 2023 zur Finanzierung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten im Vorschulbereich und im Kindergarten- / Primarschulalter bei Tageseltern, Betreuungsgutscheine an. Mit den Betreuungsgutscheinen soll die Existenzsicherung von Familien und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Familienfreundlichkeit der Stadt Sempach gefördert werden. Die Betreuungsgutscheine können bei allen zugelassenen, überprüften und bewilligten Kinderkrippen und der Tageselternvermittlung des Vereins Seevogtey eingereicht werden. Die beteiligten Institutionen müssen über eine gültige Betriebsbewilligung verfügen. Die Einwohnergemeinde Sempach bezahlt je nach Höhe des Einkommens und Vermögens sowie des Erwerbspensums einen Beitrag an die Erziehungsberechtigen oder Tageselternvermittlung aus.

Voraussetzungen für die Ausrichtung der Betreuungsgutscheine

  • Wohnsitz mindestens einer der Erziehungsberechtigten in der Stadt Sempach;
  • Gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120 %, bei Alleinerziehenden von mindestens 20 %;
  • einen bestätigten Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution (Kita oder Tageselternvermittlung);
  • das massgebende Einkommen des gesamten Haushaltes liegt jährlich gemäss Tarifblatt unter Fr. 90'000;
  • die rechtskräftige Steuerveranlagung, welche als Berechnungsbasis dient, ist nicht älter als zwei Jahre

Die Voraussetzungen für die Ausrichtung der Betreuungsgutscheine sind im Detail in den Richtlinien Betreuungsgutscheine der Einwohnergemeinde Stadt Sempach vom 1. August 2023 aufgeführt.

Gesucheinreichung

  1. Füllen Sie ein Antragsformular für Betreuungsgutscheine aus. Über unsere Online Dienste können Sie die Anmeldeformulare downloaden.
  2. Lassen Sei das Bestätigungsformular von der Kindertagesstätte oder Tagesfamilienvermittlungsstelle ausfüllen und reichen Sie dieses zusammen mit dem ausgefüllten Anmeldeformular der Dienststelle Soziales und Gesellschaft, Stadtstrasse 8, ein.
  3. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Betreuungsgutscheine.
  4. Die Erziehungsberechtigten erhalten bei Kindern in
  • Kindertagesstätten die Vollkosten werden in Rechnung gestellt. Die Stadt Sempach vergütet den Erziehungsberechtigten die Betreuungsgutscheine.
  • Tagesfamilien die Vollkosten abzüglich die Betreuungskosten werden in Rechnung gestellt. Die Stadt Sempach vergütet der Tagesfamilienvermittlung die Betreuungsgutscheine.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch einreichen, bevor Ihr Kind fremdbetreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

Kontakt

Soziale Dienste
Stadtstrasse 8
6204 Sempach
Tel. 041 462 52 20
soziales@sempach.ch

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