Im Sinne der kant. Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen hat die Teilungsbehörde der Wohnsitzgemeinde des/der Verstorbenen die erforderlichen Sicherungsmassnahmen zu treffen. Für die ersten allgemeinen Schritte kann Ihnen das Merkblatt "Ein Todesfall - was nun?" weiterhelfen.
Der Sachbereich Erbschaftswesen ist für Folgendes zuständig:
- Aufnahme Erbschaftsinventar oder öffentliches Inventar (letzteres nur auf Wunsch)
- Erstellung Erbenverzeichnis
- Eröffnung des Erbschaftsfalles
- Eröffnung der letztwilligen Verfügung/en
- amtliche Teilung (nur auf Wunsch oder gemäss Gesetz)
- Ausstellung Erbenbescheinigung
Bitte beachten Sie ebenfalls die Informationen in Sachen Friedhof- und Bestattungswesen und Zivilstandsamt.
Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung.