Das Halten eines Hundes ist meldepflichtig. Details zum Beispiel über die Kennzeichnung, Registrierung oder Steuerbefreiung finden Sie im Gesetz über das Halten von Hunden. Die Tarife für das Halten eines Hundes sind folgende:

  • privater Hundebesitzer Fr. 120.00
  • Landwirt mit Hofhund Fr. 40.00

Von der Steuer befreit sind Halterinnen und Halter von:

  • Diensthunden
  • Militärhunden
  • ausgebildeten Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden
  • Schweisshunden
  • Blindenführhunden
  • Hunden, für welche die Steuer bereits in einer andern Gemeinde des Kantons entrichtet wurde
  • Hunden, für welche die Steuer bereits in einem andern Kanton entrichtet wurde
  • Hunden, die sich weniger als drei Monate im Kanton aufhalten

Die Rechnung für die Hundesteuer werden jährlich von der Sachbereich Finanzen Sempach versendet.

Die Schritte zum Hundehalter

  • Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen als erstes bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes vorsprechen und sich in der AMICUS-Datenbank erfassen lassen.
  • Für Personen, welche bereits einen korrekt registrierten Hund halten oder gehalten haben, entfällt die Vorsprache bei der Gemeinde, da ihre Personalien bereits in der Datenbank vorhanden sind.
  • Erst wenn eine Person in der AMICUS-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund auf Sie registriert werden.


Registrierung
In der Schweiz müssen Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter bei dem der Hund geboren wurde, gechipt werden. Die Implantierung des Mikrochips sowie die Registrierung in der AMICUS-Datenbank müssen durch einen Tierarzt erfolgen.

Besitzerwechsel (Handänderung) 
Wird ein korrekt gechipter und registrierter Hund erworben oder abgegeben, ist der Tierhalter verpflichtet, jegliche Handänderung innert 10 Tagen der Betreiberin der AMICUS-Datenbank zu melden. Mittels eigenem Login kann sich der Hundehalter dazu selbständig einloggen und die Mutation erfassen. Der Tierhalter muss sowohl die Abgabe, die Übernahme, als auch den Tod eines Hundes im AMICUS eintragen.

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