Parkplatzbewirtschaftung
An der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013 haben sich die Stimmberechtigten dafür ausgesprochen, die öffentlichen Parkplätze in Sempach bewirtschaften zu lassen. Die Bewirtschaftung der Parkplätze läuft seit dem 1. Juni 2014.
Art der Parkkarte | Gebühr | Bezugsort |
Gratisparkierzeit Montag - Samstag = 0.5 Std. | gratis | |
Stundenansatz 19.00 - 8.00 Uhr | Fr. 0.50 | Parkuhr |
Stundenansatz 8.00 - 19.00 Uhr | Fr. 1.00 | Parkuhr |
Tageskarte | Fr. 5.00 | Parkuhr |
Wochenkarte | Fr. 15.00 | Parkuhr |
Monatskarte (Kalendermonat) | Fr. 40.00 | Finanzen Sempach |
Jahresparkkarte | Fr. 400.00 | Finanzen Sempach |
An den Parkuhren kann bar, mit Parkingpay, Easypark und Twint bezahlt werden.
Beim Sachbereich Finanzen können Dauer-, Altstadt- und Handwerkerparkkarten bezogen werden.
Dauerparkkarte:
- Diese Parkkarte berechtigt zum Parkieren auf einem taxpflichtigen Parkplatz ohne Lösen eines Tickets. Das Fahrzeug ist innerhalb eines markierten Parkfeldes abzustellen.
- Nicht gestattet ist das ununterbrochene Abstellen des Fahrzeuges während mehr als drei Tagen.
- Diese Parkkarte ist in der Kurzzeitparkierzone nicht gültig.
- Diese Parkkarte schafft keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz.
- Diese Parkkarte ist übertragbar.
- Bei Rückgabe der Karte oder Verlust erfolgt keine Rückzahlung bezahlter Gebühren.
Handwerkerparkkarte:
- Diese Parkkarte ist nur für Handwerksbetriebe, welche in der Stadt Sempach einen Auftrag ausführen.
- Diese Parkkarte berechtigt zum Parkieren in der Kurzzeitparkierzone. Das Fahrzeug ist innerhalb eines markierten Parkfeldes abzustellen.
- Nicht gestattet ist das ununterbrochene Abstellen des Fahrzeuges während mehr als drei Tagen.
- Diese Parkkarte ist in der Dauerparkierzone und in der Spezialparkierzone nicht gültig.
- Diese Parkkarte schafft keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz.
- Diese Parkkarte ist übertragbar.
- Bei Rückgabe der Karte oder Verlust erfolgt keine Rückzahlung bezahlter Gebühren.
Altstadtkarte:
- Diese Parkkarte berechtigt zum Parkieren auf einem taxpflichtigen Parkplatz ohne Lösen eines Tickets während maximal drei Tagen. Das Fahrzeug ist innerhalb eines markierten Parkfelds abzustellen.
- Diese Parkkarte berechtigt in der Kurzzeitparkierzone zum ununterbrochenen Parkieren vom Samstag 17.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr, sowie an Feiertagen von 8.00 bis 19.00 Uhr.
- Diese Parkkarte schafft keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz.
- Diese Parkkarte ist nicht übertragbar.
- Bei Rückgabe der Karte oder Verlust erfolgt keine Rückzahlung bezahlter Gebühren.
Folgende Parkplätze sind in Sempach gebührenpflichtig (der Situationsplan ist im Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund abgebildet):
Parkplätze | Anzahl Parkfelder |
Altersheim | 14 |
Seestrasse | 46 |
Seevogtey | 185 |
Kirche | 8 |
Dreiangel | 47 |
Büelgass | 11 |
Feuerwehrgebäude | 25 |
Abfallzentrale | 38 |
Gotthardstrasse | 8 |
Schulhaus | 18 |
Die Parkplätze im Städtchen gehören zur Kurzzeitparkierzone.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | 041 462 52 40 | finanzen@sempach.ch |
Name | Download |
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