Todesfall (Anmeldung Zivilstandsamt)
Todesfälle, die sich im Zivilstandskreis Oberer Sempachersee ereignen, sind innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt zu melden. Bei einem Todesfall im Spital oder Heim erledigt die Spitalverwaltung bzw. Heimverwaltung die Todesmeldung direkt, bei einem Todesfall zu Hause sind die Angehörigen für die Anzeige zuständig.
Todesfall zu Hause
Stirbt eine Person zu Hause ist ein Arzt / eine Ärztin zu benachrichtigen. Diese/r stellt die ärztliche Bescheinigung des Todes aus und stellt diese umgehend dem Zivilstandsamt zu. Die Angehörigen melden den Todesfall innert zwei Tagen persönlich beim Zivilstandsamt des Todesortes. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.
Für die Anmeldung eines Todesfalls sind folgende Dokumente erforderlich:
- Original der ärztlichen Todesbescheinigung
- Familienbüchlein oder Familienausweis (falls vorhanden)
- Reisepass oder Ausländerausweis (ausländische Staatsangehörige)
- Ausweis (ID/Pass) der anmeldenden Person
Tod im Spital oder Heim
Stirbt eine Person im Spital oder einem Heim, wird uns der Tod direkt durch die entsprechende Verwaltung angemeldet.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Oberer Sempachersee | 041 462 52 10 | zivilstandsamt@sempach.ch |
Name |
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Tod / Bestattung |