Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts, hat man Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Ausgleichskasse auf Ihren Wunsch, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen muss über die AHV-Zweigstelle der Gemeinde erfolgen.
Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Ergänzungsleistungen finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse Luzern.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 462 52 24 | soziales@sempach.ch |