Bezirksgericht Willisau
Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich:
- Zivilstreitigkeiten
- Straffälle, die nicht von der Staatsanwältin oder dem Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Kantonsgerichts fallen
Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.