Regionale Alimentenfachstelle Sursee
Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrenntlebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die regionale Alimentenfachstelle Sursee wenden. Diese klärt ab, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob sie Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen leisten kann.
Kontakt
Regionale Alimentenfachstelle SurseeCentralstrasse 9
6210 Sursee
Tel. 041 926 90 67
soziale.sicherheit@stadtsursee.ch
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Alimentenhilfe |