Regionale Alimentenfachstelle Sursee

Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrenntlebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die regionale Alimentenfachstelle Sursee wenden. Diese klärt ab, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob sie Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen leisten kann. 

Kontakt

Regionale Alimentenfachstelle Sursee
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Tel. 041 926 90 67
soziale.sicherheit@stadtsursee.ch

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