Sondersteuern
Der Sachbereich Sondersteuern ist zuständig für die Veranlagung der Handänderungs-, Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern. Grundlage für diese Steuern bilden die kantonalen Gesetze und Weisungen.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 11.45 Uhr / Nachmittag geschlossen |
Freitag | 8.00 - 11.45 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können gerne auf Voranmeldung vereinbart werden.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Name | Beschreibung |
---|