18. Dezember 2024
Der Sachbereich Steuern informiert wie folgt über die Zinssätze ab Januar 2025 und die Vorauszahlungen der Steuern 2025.

Zinsen ab 01.01.2025
Die Zinsen für das laufende Jahr wurden vom Regierungsrat wie folgt festgelegt:

  • Der Jahreszinssatz für zu viel bezahlte Steuern und Vorauszahlungen (positiver Ausgleichszins) beträgt neu 0.75 %.
  • Der Jahreszinssatz für zu niedrige oder verspätete Zahlungen (negativer Ausgleichszins) beträgt neu 0.75 %.
  • Der Verzugszinssatz für ausstehende Steuern aufgrund der Schlussrechnung beträgt 4.5 %.

Vorauszahlungen Steuern 2025
Es ist bereits möglich Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2025 zu leisten. Die dafür notwendigen Einzahlungsscheine können Sie beim Steueramt bestellen. Alternativ liegt der Steuererklärung 2024 ebenfalls ein Einzahlungsschein für Vorauszahlungen 2025 bei. Die Steuererklärung 2024 werden Sie im Februar 2025 erhalten.

Wir bitten Sie zu beachten, dass für jedes Steuerjahr ein separates Konto geführt wird. Daher wird für das Steuerjahr 2025 ein neuer Einzahlungsschein benötigt. Passen Sie bitte allfällige Daueraufträge ebenfalls an.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.

Steuern Sempach / Eich