Einbürgerung
Kontakt
Stadtstrasse 8
6204 Sempach
Tel. 041 462 52 10
Fax 041 462 52 11
zivilstandsamt@sempach.ch
Einbürgerung Ausländer
Ausländische Staatsangehörige, welche das Schweizer Bürgerrecht beantragen wollen, können sich bei der Stadtverwaltung Sempach, Sachbereich Bürgerrechtswesen, melden. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Einbürgerung. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus den Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren für ausländische Gesuchstellende.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung sind:
- Niederlassungsbewilligung C
- Aufenthaltsdauer in der Schweiz: mindestens 10 Jahre
- Aufenthaltsdauer in Sempach: 3 der letzten 5 Jahre, unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens 1 Jahr ununterbrochen.
- Erfolgreiche Integration
- Gute Deutschkenntnisse
- Vertraut sein mit den örtlichen Verhältnissen
- Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
Verfahren
- Gesuchstellende Person meldet sich bei der Stadtverwaltung Sempach
- Einreichung Gesuch inklusive Beilagen (nicht älter als 6 Monate im Original)
- Vorprüfung des Gesuchs
- Einbürgerungsgespräch mit der Delegation des Stadtrates
- Schriftliche Information über Entscheid an gesuchstellende Person.
- Vorsprache an der Gemeindeversammlung
- Bei Zusicherung durch Gemeindeversammlung: Weiterleitung an Kanton für kantonales und eidgenössisches Bürgerrecht.
Erleichterte Einbürgerung
Für eine erleichterte Einbürgerung in der Schweiz ist ein Gesuch an das Staatssekretariat für Migration (SEM) beim Eidgenössischen Justiz- und Sicherheitsdepartement (EJPD) eingereicht werden. Das entsprechende Formular können Sie bei der Stadtverwaltung Sempach, Sachbereich Bürgerrechtswesen, beziehen.
- Preis
- individuell
Einbürgerung Schweizer
Schweizerinnen und Schweizer, welche das Bürgerrecht von Sempach beantragen möchten, können sich bei der Stadtverwaltung Sempach, Bürgerrechtswesen, melden. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Einbürgerung. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem entsprechenden Merkblatt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Einbürgerung in Sempach sind:
- Wohnsitzdauer in Sempach: 3 der letzten 5 Jahre, unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens 1 Jahr ununterbrochen
- In Sempach einen guten Ruf geniessen
Ablauf
1. Einreichung Gesuch mit folgenden Beilagen (nicht älter als 3 Monate, im Original):
- Beibehaltungs- und Verzichtserklärung
- Gültige Passkopien oder Kopien der Identitätskarten für jede gesuchstellende Person
- Betreibungsregisterauszug für jede gesuchstellende Person über 18 Jahren
- Strafregisterauszug für jede gesuchstellende Person über 18 Jahren
- Zivilstandsdokument
2. Vorprüfung des Gesuchs
3. Der Stadtrat entscheidet über das Gesuch. Er sichert der gesuchstellenden Person das Bürgerrecht zu, sistiert das Gesuch oder lehnt es ab.
4. Schriftliche Information an die gesuchstellende Person
- Preis
- Fr. 150.00 (Einzelperson), Fr. 200.00 (Ehepaar/Familie)
Zugehörige Objekte
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