Baugesuch
Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie Planungs- und Bauverordnung (PBV) sind Bauvorhaben in der Regel bewilligungspflichtig. Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen (§ 184 Abs. 1 PBG).

Wir empfehlen den Gesuchstellenden, möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen, damit das Baubewilligungsverfahren speditiv abgewickelt werden kann. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Mittels einmaliger Registration und Authentifizierung können Gesuchstellende die webbasierten eFormulare des Kanton Luzerns ausfüllen und die Unterlagen hochladen bzw. einreichen. Das Baugesuch ist mindestens in 3-facher Ausführung in Papierform mit dem amtlichen Unterschriftenblatt des Kanton Luzerns, unterzeichnet durch den Bauherrn, den Planverfasser und den Grundeigentümer beim Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach abzugeben.
 

Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:

  • Formular für Baugesuch (eFormular Kanton Luzern)
  • Situationsplan 1:500 (RDP)
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Planunterlagen Bauobjekt (Fassaden, Schnitt, Umgebung, etc.) 

Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen/Berechnungen eingefordert werden, sofern dies für die Beurteilung erforderlich sind.
 

Beim Einzeichnen der Planunterlagen zum Bauvorhaben gilt im Grundsatz:

  • rot ⇨  neu geplant bzw. projektiert
  • gelb ⇨ Abbruch
  • schwarz, grau ⇨ unverändert / bestehend

 

Baukontrollen
Mit dem Versand der Baubewilligung werden die Meldekarten der Baukontrollen zugestellt. Für die Meldepflicht der Baustadien gilt § 203 PBG. Für das geplante Bauvorhaben sind die bezeichneten Baustadien mit den Meldekarten oder per E-Mail rechtzeitig, jedoch mindestens drei Arbeitstage davor, durch den Bauherrn oder Planverfasser schriftlich anzuzeigen. Für die Folgen aus versäumter Meldung haftet die Bauherrschaft.

Vorabklärung
Die Vorabklärungsunterlagen inkl. dem offiziellen eFormular für Anfragen, Vorabklärungen können beim Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach eingereicht werden. Wir prüfen die Unterlagen und leiten, falls notwendig, diese gleichzeitig zur Prüfung an die kantonalen Dienststellen weiter.

Photovoltaikanlage / Solaranlage
Photovoltaikanlagen sind im Kanton Luzern in den meisten Fällen nur meldepflichtig. Die Meldung Solaranlage inkl. Beilagen kann beim Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach eingereicht werden. Die Meldungen über den Bau einer Solaranlagen (§ 54 Abs. 2 lit. b PBV) sind mindestens einfach, unterschrieben in Papierform und zusätzlich in elektronischer Form einzureichen.

Energiemeldung
Seit dem 1. Januar 2019 ist der Ersatz eines Wärmeerzeugers gemäss kantonalem Energiegesetz bei der Gemeinde meldepflichtig. Die Meldungen können via Online-Formular eingereicht werden. 

Nach Abschluss der Arbeiten und vor Bezug der Baute oder Inbetriebsetzung der Anlage ist die Ausführung gegenüber der Gemeinde zu bestätigen. Die Ausführungsbestätigung richtet sich nach § 28 der kantonalen Energieverordnung KEnV und hat schriftlich zu erfolgen.

Preis

gemäss Bau- und Zonenreglement

Zugehörige Objekte