Einbürgerung Schweizer
Schweizerinnen und Schweizer, welche das Bürgerrecht von Sempach beantragen möchten, können sich bei der Stadtverwaltung Sempach, Bürgerrechtswesen, melden. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Einbürgerung. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem entsprechenden Merkblatt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Einbürgerung in Sempach sind:
- Wohnsitzdauer in Sempach: 3 der letzten 5 Jahre, unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens 1 Jahr ununterbrochen
- In Sempach einen guten Ruf geniessen
Ablauf
1. Einreichung Gesuch mit folgenden Beilagen (nicht älter als 3 Monate, im Original):
- Beibehaltungs- und Verzichtserklärung
- Gültige Passkopien oder Kopien der Identitätskarten für jede gesuchstellende Person
- Betreibungsregisterauszug für jede gesuchstellende Person über 18 Jahren
- Strafregisterauszug für jede gesuchstellende Person über 18 Jahren
- Zivilstandsdokument
2. Vorprüfung des Gesuchs
3. Der Stadtrat entscheidet über das Gesuch. Er sichert der gesuchstellenden Person das Bürgerrecht zu, sistiert das Gesuch oder lehnt es ab.
4. Schriftliche Information an die gesuchstellende Person
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgerrechtswesen | 041 462 52 05 | stadtverwaltung@sempach.ch |
Name |
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Einbürgerung |
Name | Download |
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