Reklamebewilligung
Das Aufhängen von Reklamen und Plakaten ist in der Reklameverordnung und für die Stadt Sempach im speziellen in den Bewilligungsrichtlinien für Reklameanlagen geregelt.
Reklamegesuch
Das Reklamegesuch inkl. Beilagen kann beim Bereich Raum, Umwelt und Energie Sempach eingereicht werden. Die Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls zur Prüfung an die kantonalen Dienststellen weitergeleitet. Das Aufhängen von Reklamen und Plakaten ist in der Reklameverordnung und für die Stadt Sempach im speziellen in den Bewilligungsrichtlinien für Reklameanlagen geregelt. Die kantonalen Richtlinien Reklameanlagen sind ebenfalls einzuhalten.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauwesen | 041 462 52 50 | bauwesen@sempach.ch |
Name | Download |
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