Die Ortsbildkommission (OBK) ist eine ständige Fachkommission, die bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben für die Eingliederung gemäss § 140 Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie die Erhaltung und Gestaltung von Schutzobjekten im Sinne der Denkmalpflege und des Ortsbildschutzes zuständig ist. Dabei berücksichtigt die Kommission die Interessen der Grundeigentümer, Bauherrschaften und Architekten. Die Kommission setzt sich aus Vertretern des Stadtrates und externen Fachpersonen zusammen.

Die OBK tagt grundsätzlich einmal im Monat und die vorbereitende Kommissionsitzung (Triage) findet jeweils in der Regel eine Woche vorher statt.

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20240529 Pflichtenheft Ortsbildkommission (OBK) (PDF, 479.93 kB) Download 0 20240529 Pflichtenheft Ortsbildkommission (OBK)
20240704 Richtlinien qualitatssichernde Verfahren der Stadt Sempach (PDF, 657.48 kB) Download 1 20240704 Richtlinien qualitatssichernde Verfahren der Stadt Sempach
20240704 Richtlinien begleitete Verfahren der Stadt Sempach (PDF, 1.83 MB) Download 2 20240704 Richtlinien begleitete Verfahren der Stadt Sempach